Die Krimis im Fernsehen liefern uns Mord und Totschlag frei Haus. Doch neben diesen extremen Straftaten kommt es alleine in Deutschland beinahe minütlich vor, dass ein Mensch eine Ordnungswidrigkeit, ein Vergehen oder ein Verbrechen begeht. Das kann bewusst geschehen, aber auch aus einem schuldlosen Verhalten resultieren. Gleichfalls kann es ein gerechtfertigtes Vorgehen sein oder auch Missbilligung nach sich ziehen. Darüber hat im Regelfall nun ein Gericht zu befinden. Doch wie läuft ein solcher Strafprozess hierzulande eigentlich ab? Zur Veranschaulichung dessen begeben wir uns gedanklich auf das Oktoberfest, wo während eines feucht-fröhlichen Gespräches ein Streit unter Eheleuten entflammt. Die Gattin erhebt dabei den Maßkrug und haut ihn auf dem Kopf ihres Mannes kaputt. Dieser fällt schwer getroffen zu Boden.
Das Ermittlungsverfahren
Im ersten Schritt wäre es nun an der Polizei, die gewissermaßen der verlängerte Arm der Staatsanwaltschaft ist, die grundlegenden Untersuchungen anzustellen. So würde die Aussage der vermeintlichen Täterin aufgenommen. Ebenso jene des Opfers, nachdem es medizinisch versorgt wurde. Auch Zeugen kommen zu Wort. Denn vielleicht hat auf den benachbarten Plätzen jemand mit anhören können, wie sich der Streit entwickelte, welche Worte gefallen sind und ob die Frau grundlos zur Tat schritt oder vielleicht sogar von ihrem Mann dazu provoziert wurde. Ebenso wird nun festgestellt, was die beteiligten Personen getrunken haben und wie hoch die Alkoholkonzentration in ihrem Blut angereichert ist. Auch das kann einen Einfluss auf das Verfahren haben.
Es kommt zur Anklage
Alle diese Untersuchungsergebnisse wertet die Staatsanwaltschaft aus. Auch sie kann gesondert die Vernehmung der Zeugen oder Beteiligten einleiten, wenn sie dazu einen Anlass sieht. Am Ende ihres Erkenntnisgewinnes stellt sie entweder die Ermittlungen ein. Etwa weil kein hinreichender Tatverdacht besteht oder die Tat derart gering ist, dass ein Prozess dagegen unverhältnismäßig erscheint. Ist der Tatverdacht jedoch hinreichend genug, verfasst die Staatsanwaltschaft eine Anklageschrift und reicht diese bei dem zuständigen Gericht ein. Das ist in der Regel das Amtsgericht. Erst wenn der Schlag mit dem Bierkrug ein versuchtes Tötungsdelikt gewesen wäre, käme im vorliegenden Fall wohl das ranghöhere Landgericht infrage. Der zuständige Richter befindet jetzt seinerseits darüber, ob ein Gerichtsprozess eingeleitet werden soll. Bestätigt er den Eindruck der Staatsanwaltschaft, so wird er einen Termin für das Verfahren festlegen, Zeugen und Beteiligte laden, eine formelle Anklage erheben sowie der Angeklagten gegebenenfalls einen Anwalt vermitteln.
Der Prozess im Gerichtssaal
Vor Gericht wird der Fall nun in seinen Einzelheiten dargelegt. Die Anklage wird von der Staatsanwaltschaft verlesen. Die angeklagte Gattin hat anschließend die Gelegenheit, sich zu dem Vorwurf der Straftat zu äußern. Auch ihr Ehemann kann die Sicht der Dinge aus seiner Sicht erläutern. Als Ehepartner der Angeklagten muss er das jedoch nicht tun. Ebenso kommen nun erneut die Zeugen zu Wort, Gutachter werden gehört und die Sachlage für alle Beteiligten anschaulich rekonstruiert. Am Ende des Prozesses stehen die Plädoyers der Staatsanwaltschaft sowie der Angeklagten. Erstgenannte wird in diesem Fall vermutlich eine Geldstrafe fordern. Der Richter urteilt anschließend, ob und in welcher Höhe ein Strafmaß zu verhängen ist.
Rechtswirksamkeit und Rechtsmittel
Abschließend steht es der verurteilten Täterin frei, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Ist sie mit der ausgesprochenen Sanktion nicht zufrieden, so kann sie den gesamten Fall erneut vor dem Berufungsgericht der nächsthöheren Instanz aufrollen. Dabei darf sie gegen die Höhe der verhängten Strafe, jedoch auch gegen den Inhalt des Schuldspruches vorgehen. Das gleiche Recht steht der Staatsanwaltschaft zu. Werden diese Rechtsmittel von keiner der beiden Seiten eingelegt oder wird direkt im Prozess der Verzicht auf Rechtsmittel erklärt, so kann das Urteil Rechtskraft entwickeln und damit vollstreckt werden. Wurde die Täterin für ihren Schlag mit dem Maßkrug zu einer Geldstrafe verurteilt, so ist sie nun verpflichtet, die Summe zu begleichen. Auch dieser Vorgang kommt alleine in Deutschland häufiger vor, als es durch den wöchentlichen Krimi den Anschein hat.