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Idee, einen Rechtsanwalt zu benötigen, ist für viele Menschen ungewohnt oder gar mit Scham verbunden. Sie denken, dass nur peinliche Situationen den Gang zu einem Anwalt nötig machen würden oder dass das Einschalten eines Anwalts oft mit so hohen Kosten verbunden sei, dass es sich am Ende nicht gelohnt habe. Viele dieser Befürchtungen sind jedoch schlichtweg falsch.

Rechtsanwälte können neue Möglichkeiten eröffnen

Jeder Mensch kann in die Situation kommen, schnell einen Rechtsanwalt zu benötigen, ohne dass dies bedeuten würde, in strafrechtliche Ermittlungen oder Ähnliches verwickelt zu sein. Oft sind es eher sehr alltägliche Situationen, die das Einschalten des Rechtsanwaltes notwendig machen. Wenn man sich beispielsweise scheiden lassen möchte, so ist der Gang zum Anwalt Pflicht, da hier Anwaltszwang besteht. In vielen Situationen besteht zwar kein Anwaltszwang, aber es kann trotzdem lohnend sein, einen Rechtsexperten einzuschalten. So kann es zum Beispiel jedem Menschen schnell passieren, dass er in einen Verkehrsunfall verwickelt wird. Gleich, ob Verursacher oder Opfer – Rechtsansprüche, die sich aus der Situation ergeben können, sind für einen Laien oft schwer zu durchschauen, so dass ohne Anwalt auch kaum überblickt werden kann, welche Kosten möglicherweise auf einen zukommen oder welche Rechte einem zustehen würden. Nach einem Verkehrsunfall sollte also niemand auf einen kompetenten Rechtsbeistand verzichten – schon gar nicht dann, wenn beispielsweise der Führerscheinentzug droht. Ein guter Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann hier oft durch sein taktisches Agieren verhindern, dass “der Lappen” eingezogen wird. Dies kann sehr wichtig sein, gerade dann, wenn man aus beruflichen Gründen auf einen Führerschein angewiesen ist oder wenn man diesen aus privaten Gründen wie Krankheitsfall in der Familie, Kinder oder Ähnliches unbedingt braucht. Als Laie kennt man die Möglichkeiten, die das Gesetz in solchen Situationen durchaus bietet, meistens nicht. So wird der Führerschein vielleicht vorschnell abgegeben, auch wenn ein Rechtsanwalt dies hätte verhindern können. In solch einem Fall sind die Kosten für einen Anwalt mehr als gut investiert und haben sich auch schnell wieder amortisiert.

Mögliche Kosten

Kostentransparenz ist im Zusammenhang mit Rechtsanwälten ein wichtiges Thema, gerade weil viele Menschen befürchten, sie müssten hinterher überbordende Rechnungen bezahlen, die den eigentlichen Streitwert oder die Relevanz des Anliegens völlig überschreiten. Bei seriösen Anwälten wird es soweit aber nicht kommen. Zunächst findet immer eine Erstberatung statt. An dieser Stelle sei klar darauf hingewiesen, dass man für eine Erstberatung auch zahlen muss. Dies sollte auch nicht verwundern, wenn man sich einmal deutlich macht, dass zum einen auch eine Erstberatung für den Rechtsanwalt Arbeit ist, für die er berechtigt eine Vergütung verlangen darf, und dass zum anderen für viele Anwälte Erstberatungen, aus denen sich aber aus verschiedenen Gründen kein weiteres Mandat ergibt, zum Berufsalltag gehören. Dennoch gibt es für juristische Erstberatungen klare Grenzen nach oben, nach denen man auch fragen kann. Es ist sinnvoll, zunächst beim Anwalt anzurufen, das Anliegen und die Fragestellung kurz zu schildern und nach dem Preis für eine Erstberatung zu fragen. Der Anwalt kann dem potentiellen Mandanten in aller Regel hier eine klare Summe nennen, so dass anschließend entschieden werden kann, ob sich eine Erstberatung im Verhältnis zur Sache lohnt. Falls man den Anwalt danach beauftragt, kann entweder nach RVG abgerechnet werden oder aber man trifft eine Honorarvereinbarung. Beides ist zulässig, muss aber natürlich vorher abgesprochen worden. So weiß der Mandant auch, was ihn jeder weitere rechtliche Schritt kosten würde, so dass zu jedem Zeitpunkt Kostentransparenz herrscht und man entscheiden kann, inwieweit sich das weitere Einschaltes eines Anwalts lohnt. In aller Regel aber sind Mandanten mit ihren Rechtsanwalt zufrieden und erklären, dass der Anwalt für sie auch finanziell interessant war, da Rechte geltend gemacht worden sind, Forderungen eingetrieben oder abgewendet werden konnten.