Das Hinzuziehen eines USA-kundigen Rechtsanwaltes ist beispielsweise im Geschäftsleben bei Vertragsabschlüssen anzuraten. In den USA laufen viele Dinge anders als bei uns, anwaltliche Beratung ist daher in vielen Fällen sinnvoll. Die Frage für den Kunden ist, ob er einen deutschen Anwalt kontaktiert, der USA-Kenntnisse hat und in einer Sozietät arbeitet, die Niederlassungen in den USA besitzt – oder einen amerikanischen Anwalt wählt, der sich mit dem speziellen Rechtssystem der Vereinigten Staaten und seinen Fallstricken besser auskennt.
Wann braucht man einen US-Anwalt?
Bei bi-nationalen Ehen, in Erb- , Scheidungs- oder anderen Familienangelegenheiten kann man einen Anwalt brauchen, der sich bestens in den USA auskennt. Verschiedene Sozietäten haben sich auf diesen Bedarf spezialisiert und unterhalten Kanzleifilialen in Deutschland und Amerika. Immobilienkäufe oder -verkäufe, Unterhaltsfragen oder fachkundiger Rechtsbeistand nach einem Unfall in den Vereinigten Staaten sind weitere Möglichkeiten, warum man einen US-Anwalt brauchen könnte. Wie man weiß, verklagen die Amerikaner gerne Menschen, denen sie eine Verletzung oder Schädigung ihrer Interessen zuschreiben. Die Strafen bei einer Verurteilung sind horrend. Man hat also besser einen guten Anwalt an seiner Seite. Auch in Sachen Wettbewerbsrecht, Markenrecht oder Einwanderungsrecht gibt es juristische Fallstricke, die man nur mit einem guten Anwalt umgehen kann. Bevor man etwas tut, was rechtlich nicht abgesichert ist, investiert man auf jeden Fall in eine gute Anwaltskanzlei. Das kann zwar teuer werden, aber im Fall falscher Informationen wird der andere Fall ungleich teurer.
Wer darf in den USA Anwalt sein?
Um als „Attorney at Law“ oder Rechtsanwalt in den USA arbeiten zu dürfen, bedarf es bestimmter Voraussetzungen. Jeder amerikanische Bundesstaat hat andere Regeln über die Ausbildungszeit, die man investieren muss. In manchen amerikanischen Bundesstaaten muss man zwei Jahre Jurastudium im Lande nachweisen. Die Kosten für ein Studienjahr können sich summa summarum auf jährlich 70.000 US-Dollar belaufen. Enthalten sind in dieser Summe die Studiengebühren, die Miete für eine Studentenbude, ein Taschengeld, die vorgeschriebene juristische Literatur und ein Auto, das wegen der langen Strecken zwischen Wohnort und Universität nötig sein kann. Die Ausbildungskosten für einen “Attorney at Law” liegen insgesamt bei 100.000 Dollar Investition. Außerdem gibt es Zulassungsbeschränkungen. Voraussetzung zur Lizenzierung und Berufsausübung ist die so genannte “bar examination”, die meist zwei Tage dauert. Dazu muss man einen Abschluss in Jura von einer Universität oder professionellen Law School besitzen. Nur wenige amerikanische Bundesstaaten erkennen ausländische Doktortitel an. Zusätzlich muss ein amerikanischer Anwalt bestimmte Auflagen erfüllen, die “Continuing Legal Education” betreffen – also juristische Fortbildungsmaßnahmen. In manchen Bundesstaaten sind weitere Prüfungen nötig, um eine Kanzlei eröffnen oder ein eine bestehende eintreten zu können.
Titel und Doktorgrade
Anschließend erhält man den Doktorgrad, erkennbar am J.D. für Juris Doctor. Anwälte dürfen auch die Abkürzung für “Esquire” im Titel führen. Der höchste akademische Abschluss ist der “Doctor of Juridical Science”, kurz S.J.D. oder J.S.D. Er verlangt das Verfassen einer Dissertation und Forschungstätigkeit. Kaum jemand hat diesen Abschluss, weil er besonders hohe Leistungsvoraussetzungen sowie den Besuch exklusiver Ausbildungsstätten verlangt. An einigen amerikanischen Gerichten dürfen Jurastudenten schon während ihrer Ausbildung als “certified student-attorneys” mitarbeiten. Zum Teil dürfen sie auch bereits in Rechtsanwaltskanzleien tätig sein. Man kann durchaus einen juristischen Abschluss haben, aber dennoch nicht an einem “State Bar” akkreditiert sein. In diesem Fall arbeitet man für Wirtschaftsunternehmen oder ähnliches. Beispiele dafür sind die US-Präsidenten Obama oder Clinton. Sie sind zwar gelernte Juristen, besitzen aber keine staatliche Zulassung, um zu praktizieren. Ausländische Anwälte werden nicht als gleichberechtigt angesehen. Für viele Fälle benötigt man daher tatsächlich einen amerikanischen Anwalt. Diesen kann man durchaus durch einen deutschen Anwalt ergänzen – aber das muss sich angesichts des Streitwertes auch lohnen. Es kostet nämlich Unsummen. Trotzdem können Fälle, wo es um Marken- oder Patentrechte geht, dies erforderlich machen.