Der Beruf des Rechtsanwaltes zählt noch immer zu den Rennomiertesten unserer Zeit. Doch oft wird gerade das Studium in diesem Fachbereich mit einigen Vorurteilen verbunden, die es zu entkräften gilt. Denn dass es sich dabei um eine trockene Materie handelt, bei der Gesetze auswendig zu lernen wären, stimmt nun einmal überhaupt nicht. Die Lehre ist somit sehr lebensnah, befasst sich mit den alltäglichen Problemen des Menschen und gibt Hilfestellungen, diese zu lösen. Denn sind wir ehrlich, einen Auffahrunfall im Straßenverkehr, ein zu kündigendes Zeitungs-Abonnement oder den Streit unter Nachbarn kennen wahrscheinlich die meisten Personen. Dem Jurastudium kommt nun die Aufgabe zu, diese Sachfragen zu beantworten. Neben dem allgemeinen Interesse an Texten und deren Interpretation sollte der künftige Student somit lediglich über ein Abitur im gehobenen Bereich verfügen. Eine besondere Stärke darf dabei eher bei den sprachlichen Fächern liegen. Mathematische Spitzenleistungen oder solche in den Naturwissenschaften sind dagegen nicht notwendig.
Zeit und Ablauf des Studiums
Grundsätzlich wird das Jurastudium mit acht Fachsemestern und somit vier Jahren Dauer festgelegt. Diese Regelstudienzeit einzuhalten fällt jedoch nicht jedem Absolventen leicht. So können im Durchschnitt und eingedenk eines freiwilligen Auslandsjahres auch einmal mehr Semester anfallen. Diese unterteilen sich je nach Bundesland meist in zwei Bestandteile: Anfänglich gilt es, das Grundstudium zu absolvieren. Hierbei handelt es sich um die Einführung in die drei großen Bestandteile des Rechts: Das Straf-, das Zivil- und das Verfassungsrecht werden nun in den Grundzügen gelehrt. Diese Phase dauert regelmäßig drei bis vier Semester an und wird mit einer Zwischenprüfung beendet. Wer sie besteht, darf sich dem Hauptstudium widmen. Hier wird ein tieferer Einblick in die Materie gegeben. Zudem ist eine erste Spezialisierung für eines der Rechtsgebiete möglich. Nach Abschluss dieser acht Semester steht in der Regel die einjährige Vorbereitungszeit auf das erste Examen an. Mit ihm wird die universitäre Ausbildung formell beendet.
Die Zeit als Referendar
Wer diese rund fünfjährige Zeit des Studiums absolviert hat, darf jedoch noch immer nicht als Rechtsanwalt, Notar, Richter oder Staatsanwalt tätig werden. Denn nun beginnt der etwa zwei Jahre andauernde Vorbereitungsdienst für die genannten Berufsbilder. In dem sogenannten Referendariat erhält der ehemalige Student eine duale Ausbildung. Einerseits wird er den größten Teil dieser Zeit erneut an einer schulähnlichen Anstalt unterrichtet, die sich meist in dem Justizzentrum des jeweiligen Bundeslandes befindet. Hier werden die formellen Fragen der Materie unterrichtet, die sich vom rein sachlichen Inhalt unterscheiden. Insbesondere die Anwendung von Formularen, das Einreichen von Anträgen für Berufungen und Revisionen oder der Umgang mit den Mandanten wird dabei erläutert. Andererseits absolviert der Referendar jeweils einen Monat lang eine Art praktischen Dienst bei einem Gericht, der Staatsanwaltschaft sowie einem regulären Anwalt. Auch hierbei sind alle drei Fachbereich abzudecken. Ist das geschafft, kann das Staatsexamen abgelegt werden. Wird dieses von der Rechtsanwaltskammer anerkannt, steht der Tätigkeit als Jurist nichts mehr im Wege.
Bestandteile der Ausbildung
Betrachtet man sich nun einmal die insgesamt etwa sieben bis acht Jahre der Ausbildung, so wäre es zu einfach, diese tatsächlich nur in dem trockenen Studium selbst zu sehen. Stattdessen wird der Student immer wieder bei einem Praktikum die Gelegenheit bekommen, in die praktischen Anforderungen des Berufes Einblick zu erhalten. Zudem ist der Austausch mit den jeweiligen Professoren in der Regel ebenso spannend wie prägend, denn jeder von ihnen wird bestimmte Weisheiten vermitteln können, die nicht selten über Jahrzehnte haften bleiben und das spätere Handeln des Juristen beeinflussen. Er lernt zudem, selbstständig zu arbeiten, Probleme zu erfassen und diese in Form eines Gutachtens zu einer Lösung zu bringen. Die sprachliche Gewandtheit, die ihm später oft auch den Eintritt in journalistische Tätigkeitsfelder ermöglicht, wird geschult. Vielleicht ist es gerade dieses hohe Niveau der Ausbildung, das den Beruf des Rechtsanwaltes derart glanzvoll erscheinen lässt.
Sie haben das Studium abgeschlossen und suchen nach Marketinginstrumenten für Ihre Kanzlei?
Mit AnwaltTermine.de können Sie risikofrei neue Mandanten gewinnen – jetzt informieren!: