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Beim Vergaberecht geht es im Wesentlichen um das Recht, öffentliche Aufträge zu vergeben. Bedenkt man, wie viel Geld man mit solchen Aufträgen verdienen kann und wie leicht es ist, bestimmte Ausführende zu begünstigen, dann wird klar, warum der Gesetzgeber hier gewisse Grenzen – wie etwa die Pflicht zur Ausschreibung eines Auftrages – gesetzt hat. Prinzipiell sorgt das Vergaberecht dafür, dass mehrere Bewerber dieselben Chancen haben, den Auftrag zu erhalten.

Die Vergabe öffentlicher Aufträge

Bei Aufträgen aus öffentlicher Hand kann es um Lieferungen, Reparatur-Ausschreibungen, Bauvorhaben oder Dienstleistungen gehen. Hier stehen auf der einen Seite öffentliche Auftraggeber und auf der Gegenseite Unternehmen, die entsprechende Leistungen liefern können. Nun wäre es ein Leichtes, das Unternehmen eines Studienfreundes oder Verwandten bei der Auftragsvergabe zu begünstigen. Man könnte ihm Lieferverträge, Bauunternehmungen oder häufig benötigte Dienstleistungen zuschanzen. Damit wäre man dieser Person verpflichtet und müsste ihr seinerseits Vorteile verschaffen. Eine Hand wäscht die andere, sagt man – aber genau dieses Prinzip soll mit dem Vergaberecht ausgehebelt werden. Bei einer Begünstigung kann der Ausführende die Preise diktieren. Dies soll durch Ausschreibungsverfahren verhindert werden. In diesem Fall kann der Auftraggeber Angebote und Preisvorstellungen vergleichen und dem günstigsten Anbieter den Zuschlag erteilen. Mit Vergaberecht ist also die Gesamtheit aller aufgestellten Gesetze und Vorschriften gemeint, die solche Themen betreffen. Dabei muss man zwischen dem europäischen Vergaberecht und dem für Deutschland unterscheiden. Wenn jemand wiederholt den Verdacht hat, dass bei der Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand Begünstigung im Spiel ist, kann er klagen. Der Staat und seine Stellvertreter sind angehalten, wirtschaftlich zu arbeiten – aber wie uns die Jahresberichte gewisser Gremien wissen lassen, ist das oft nicht der Fall. Trotz aller Gesetzesvorgaben und Vergaberechte wurden Begünstigungsversuche, Bestechung und überhöhte Preise nicht aus der Welt geschafft. Der Hang zur Vetternwirtschaft scheint nicht so leicht aus den Köpfen zu entfernen zu sein. Amtsinhaber, Dezernatsleiter und Politiker stolpern immer wieder darüber. Sowohl Auftraggeber wie Auftragsnehmer versuchen, sich Vorteile zu verschaffen. Zu den häufigsten Wettbewerbsverletzungen gehören inoffizielle Preisabsprachen und Bestechungsgelder auf der Auftragnehmerseite, sowie die Verletzung der Geheimhaltungspflicht, nicht gesetzeskonforme Ausschreibungspraktiken oder Bestechlichkeit auf der Auftraggeberseite.

Das Vergaberecht als regelnde Instanz

Früher unterlag das Vergaberecht dem Haushaltsrecht. Es betonte mehr die Notwendigkeit von Wirtschaftlichkeit und Sparzwang. Man überließ es dem freien Wettbewerb, öffentliche Aufträge zu vergeben. Wie im Falle der buddhistischen Mönchsregeln erwies aber die Praxis, dass man bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen Regularien erstellen musste. Was man früher durch Verwaltungsvorschriften intern regelte, bedurfte wegen der regelmäßigen Wettbewerbsverstöße nun doch gesetzlicher Grundlagen. Damit entstand dann auch die Möglichkeit, bestimmte Rechte für sich zu reklamieren und gegebenenfalls einzuklagen. Anwälte mussten sich auf Vergaberechtsfälle spezialisieren, weil diese bestimmten Vorgaben folgen und spezielle juristische Kenntnisse erfordern. So muss man zum Beispiel wissen, ob die Auftragswerte über oder unterhalb eines bestimmten Schwellenwertes liegen. Mit Entstehen der EG bzw. EU und eines gemeinsamen Marktes kamen neuen Gesetze und Agreements hinzu. Die damaligen Mitglieder der europäischen Union bzw. der Welthandelsorganisation hatten ein großes Interesse daran, die Vergabe öffentlicher Aufträge möglichst transparent, rechtstaatlich abgesichert und ohne Begünstigungsmöglichkeiten zu gestalten. Der so genannte Schwellenwert definiert dabei jeweils, ab wann die Regularien gelten sollen. Die EU-Gremien haben genauere Kriterien festgelegt als die Gesetze der Bundesrepublik. Eines der Interessen war es, die Vereinheitlichung der Verfahrensweise in den EU-Mitgliedsstaaten sicherzustellen.

Wenn Sie einmal Fragen in Sachen Vergaberecht haben sollten, können Sie sich vertrauensvoll an einen Anwalt wenden, der darauf spezialisiert ist. Viele Unternehmer sind auf öffentliche Aufträge angewiesen oder werden als Mitarbeiter in öffentliche Ausschreibungen involviert. In diesem Fall kann es ratsam sein, bestimmte Fragen vorab zu klären. Außerdem können Sie beim Verdacht einer Wettbewerbsverletzung oder Benachteiligung gegenüber einem Konkurrenten beim Anwalt vorstellig werden.