Das Wirtschaftsrecht umfasst sämtliche straf-, privat- und öffentlich-rechtlichen Maßnahmen und Rechtsnormen, durch welche vom Staat auf Rechtsbeziehungen aller am Wirtschaftsleben Beteiligten Einfluss genommen werden kann. Das Recht des Wirtschaftsverkehrs sowie die rechtlichen Grundlagen der Wirtschaftspolitik werden unter dem Oberbegriff Wirtschaftsrecht zusammengefasst.
Das Wirtschaftsrecht umfasst die Bereich Wirtschaftsverwaltungs-, Wirtschaftsverfassungs-, Wirtschaftsstraf- und Wirtschaftsprivatrecht.
Das Wirtschaftsverwaltungsrecht
Durch den Staat wird das Wirtschaftsleben auf verschiedenste Art und Weise beeinflusst. Entsprechend dem so genannten Prinzip des Gesetzesvorbehalts wird hierfür generell eine gesetzliche Ermächtigung benötigt. Jegliches Verwaltungshandeln des Staates wird je nach Beeinflussung auf die Wirtschaftsteilnehmer in Leistungs- oder Eingriffsverwaltung unterschieden. Zur Eingriffsverwaltung zählen zum Beispiel das Kartellrecht sowie die Fusionskontrolle, welche der Monopolkontrolle dient.
Das Wirtschaftsverfassungsrecht
Entsprechend dem Grundgesetz ist für die Bundesrepublik Deutschland keine bestimmte Wirtschaftsform ausdrücklich vorgeschrieben.
Auch die Sozialisierung bestimmter Urgüter wäre nach Artikel 15 des Grundgesetzes generell möglich. Allerdings wurde dieser Artikel in der gesamten Nachkriegszeit bislang nie angewandt.
Zwar ist das Grundgesetzt nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts neutral, dennoch wird die Wirtschaftsverfassung durch Verfassungsprinzipien von Demokratie, Grundrechten sowie Rechts- und Sozialstaat in einen bestimmten Rahmen gebracht. So sind verfassungsrechtliche Vorgaben für das wirtschaftliche Miteinander unter anderem in den Artikeln 2, 9, 12, 14, 74 und 109 des Grundgesetzes niedergeschrieben.
Das Wirtschaftsstrafrecht
Das Wirtschaftsstrafrecht wird in der heutigen Zeit oft mit dem Umweltstrafrecht zusammen betrachtet. Auch das Nebenstrafrecht oder auch Strafvorschriften wir das Exportkontrollrecht und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt sind eng mit dem Wirtschaftsstrafrecht verbunden. In den meisten Fällen sind es produzierende Industrieunternehmen, die in den Fokus der Staatsanwaltschaften rücken. Aber auch klassische Kriminalität wie Betrug oder Unterschlagung fallen in den Bereich des Wirtschaftsstrafrechts.
Das Wirtschaftsprivatrecht
Mit dem Wirtschaftsprivatrecht werden die Beziehungen zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten bzw. Endverbrauchern am Markt geregelt. Die Vorschriften hierzu sind im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie im Handelsrecht (GmbHG, AktG, GenG, HBG) festgeschrieben. Auch die Vorschriften zum gewerblichen Rechtsschutz (z. B. Markenrecht, Urheberrecht) finden hier Anwendung.
Anwälte mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsrecht werden in der Regel tätig, wenn es um die Gestaltung von Verträgen geht (z. B. Anstellungsverträge für Geschäftsführer), bei der Gründung von Gesellschaften (hier meist in beratender Form), bei der Beitreibung von Forderungen oder auch bei Betrug, Unterschlagung und Untreue im wirtschaftlichen Bereich.