Das Vertragsrecht ist ein Spezialgebiet aus dem weiten Feld des Zivilrechts. Die Gestaltung von Verträgen und “Allgemeinen Vertragsbedingungen” (AGB), aber auch die Abwicklung der vertraglichen Beziehungen sind der Inhalt.
Ein Rechtsanwalt wird dabei in der Regel dann benötigt, wenn es zu Störungen bei der Vertragsabwicklung kommt. In den meisten Fällen wird die Vertragsabwicklung zum Problem, weil eine der vertragschließenden Parteien die Vertragserfüllung verweigert. Gelegentlich streiten sich die Vertragsparteien darüber, in welcher Art und Qualität die Leistung erbracht werden sollte.
Jedes Detail ist wichtig
Ein Rechtsanwalt, der im Bereich des Vertragsrechts tätig ist, braucht einen guten Blick für Einzelheiten. Beim Aufsetzen eines Vertrages kann jedes Komma eine eigene Bedeutung haben. Zu viel in den Vertrag hinein zu schreiben kann nachteilige Auswirkungen haben. Etwas nicht hinein zu schreiben kann ebenso gefährlich werden.
Der junge Jurist wird schon im ersten Semester seines Studiums mit den Grundsätzen des Vertragsrechts konfrontiert. Angebot und Annahme, Leistungsstörungen und Verschulden bei Vertragsschluss gehören zu den Grundkenntnissen jedes Absolventen eines Jura-Studiums in Deutschland. In der Praxis des Rechtsanwalts gilt Vertragsrecht trotzdem nicht als einfachste Materie.
Ein guter Anwalt für Vertragsrecht muss Überblick bewahren und trotzdem jedes Detail wichtig nehmen. Nicht selten kommt es auf die Auslegung von Sätzen oder sogar von einzelnen Worten an, wenn darum gestritten wird, ob ein Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden ist.
Paragraphen und Fristen
Vertragsrecht ist ein lebensnahes Rechtsgebiet, das sich ebenso wie die moderne Welt schnell verändert. Ein Anwalt, der sich mit Vertragsrecht befasst, muss sich gleichzeitig auch mit Verbraucherschutz und mit dem Internet auskennen. Eine Vielzahl von Gesetzen wie Haustürwiderrufsgesetz, Verbraucherkreditgesetz, Fernabsatzgesetz oder AGB-Gesetz wurden im Rahmen der letzten Schuldrechtsreform in das grundlegende Gesetzeswerk für Zivilrecht in Deutschland, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) integriert. Was nach außen hin übersichtlich wirkt, entlastet den Rechtsanwalt nicht davon, viele Details und Gesetzesvorschriften im Kopf zu behalten.
Die Einhaltung von Fristen, beispielsweise für den Widerruf eines online abgeschlossenen Vertrages, ist entscheidend. Das Erkennen und die Kontrolle von laufenden Fristen sind wichtige Aufgaben für den Rechtsanwalt und für die fachlich qualifizierten Mitarbeiter in seiner Kanzlei.
Schon bei der Terminsvergabe muss nachgeprüft werden, ob Fristen laufen, deren Versäumung nachteilig wirken könnte. Bei der Auswahl des geeignetesten Anwalts für Vertragsrecht ist es deshalb vorteilhaft, auf die Kanzleiorganisation zu achten.
Gute Zusammenarbeit für ein gutes Ergebnis
Bei dem ersten Kontakt mit der Kanzlei sollte der Mandant von fachkundigen Kanzleiangestellten kurz nach den Fakten seiner vertragsrechtlichen Angelegenheit gefragt werden. Noch vor der Terminvergabe muss geklärt werden, ob ein Widerruf oder eine andere fristgebundene Maßnahme ergriffen werden soll.
Sinnvoll ist es außerdem, den neuen Mandanten darüber zu informieren, welche Unterlagen der Rechtsanwalt für die Bearbeitung seines Rechtsfalles benötigen wird. Nur dann, wenn er über den Vertrag und die Korrespondenz vollständig informiert wird, kann der Anwalt im Vertragsrecht effektiv handeln.
Wer nicht nur den Vertrag mit allen Anlagen sondern auch die bisher schon geführte Korrespondenz mit dem Vertragspartner sowie Telefonprotokolle aller in der Angelegenheit bereits geführter Telefonate in geordneter Form beim ersten Termin mit zum Anwalt nimmt, darf sich sicher sein, dass der fachkundige Jurist sofort erkennt, welche Schritte einzuleiten sind.
Wird der Rechtsanwalt in vertragsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten jedoch nicht oder nur zögerlich über Details informiert, sollte sich der Rechtssuchende nicht darüber wundern, dass das Resultat kein optimaler Erfolg sein wird.
Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, dann trägt die anspruchstellende Partei die Beweislast.
Praktisch bedeutet dies, das der Anwalt bei Klageerhebung alle Tatsachen benennen muss, die für die Berechtigung des geltend gemachten Anspruchs sprechen. Anwälte sind nur in den seltensten Fällen dazu in der Lage, selbst eigene Ermittlungen anzustellen. Grundsätzlich können sie nur mit den Beweismaterialien arbeiten, die ihnen der Mandant zur Verfügung stellt. Für die Vollständigkeit bleibt der Auftraggeber selbst verantwortlich.