Das Verkehrsrecht bezeichnet alle Rechtsnormen, die sich mit der örtlichen Veränderung durch Bewegung von Personen sowie Gütern befassen. Als hochkomplexes Rechtsgebiet besteht es aus Teilen des öffentlichen Rechts und des privaten Rechts. Aufgrund der großen Bandbreite der Anwendung dieses Rechts kann es nur schwer zusammengefasst werden. Macht man den Versuch einer Einteilung, so ergeben sich zwei Bereiche: Gesetze des öffentlichen Rechts und Gesetze des privaten Rechts. In den Bereich des öffentlichen Rechts fallen hierbei das Verkehrsverwaltungsrecht, das Verkehrsstrafrecht und das Verkehrsbußgeldrecht. Zum privaten Verkehrsrecht gehören Verkehrvertragsrecht und Verkehrhaftungsrecht. Des Weiteren besteht eine Einteilung in allgemeines und besonderes Verkehrsrecht wozu das Schienenverkehrsrecht, das Straßenverkehrsrecht, das Luftfahrtrecht, das Wasserverkehrsrecht und das Seerecht gehören.
Das Straßenverkehrsrecht
Das Straßenverkehrsrecht lässt sich in folgende Bereiche unterteilen:
- Das Verkehrszivilrecht mit dem Verkehrshaftungsrecht und dem Verkehrsvertragsrecht
- Das Verkehrsstrafrecht und alle Ordnungswidrigkeitenrechte
- Das Fahrerlaubnisrecht
- Das Zulassungsrecht
Reguliert wird das Straßenverkehrsrecht durch verschiedene Gesetze und Verordnungen. Im Speziellen: das Straßenverkehrsgesetz, die Straßenverkehrsordnung, die Fahrzeugzulassungsverordnung, die Fahrerlaubnisverordnung und die Straßenverkehrszulassungsordnung. Unterstellt ist das Straßenverkehrsrecht der Gesetzgebung des Bundes. Verschiedene Behörden wie zum Beispiel das Ordnungsamt und die Straßenverkehrsbehörde oder der TÜV als private Institution überwachen die Einhaltung dieses Ordnungsrechts. Das Straßenverkehrsrecht gilt auf allen Straßen wo Verkehr stattfindet egal ob sie privater oder öffentlicher Natur sind.
Das Straßen- und Wegerecht
Das Straßen- und Wegerecht gehört zwar nicht direkt zum Verkehrsrecht, dafür aber zum öffentlichen Recht da es das Recht an der Straße definiert, die wiederum fast immer öffentlich ist. Straßenrecht ist Landesrecht, manchmal auch Bundesrecht wenn es zum Beispiel um Bundesstraßen oder Autobahnen geht. Es regelt die Benutzung von Straßen im Sinne des allgemeinen Gebrauchs, des Gebrauchs durch Anlieger und die öffentliche sowie die zivilrechtliche Sondernutzung. Überwacht wird das Straßen- und Wegerecht durch die Straßenaufsichtsbehörde.
Internationaler Verkehr
Um den Transport von Personen und Gütern auf internationalen Straßen zu regeln, gibt es internationale Gesetze wie beispielsweise das Internationale Abkommen für Kraftfahrzeugverkehr. Das Europarecht regelte ursprünglich den Güterverkehr. Dieses europäische Recht gilt in Deutschland und wurde teilweise auch in die deutsche Gesetzgebung übernommen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg.
Das Luftfahrtrecht
Verkehrsrechte im Luftverkehr sind zunächst immer international geregelte Rechte. Darin sind beispielsweise Gegebenheiten enthalten wie die Frage welche Fluglinien zugelassen werden und welche nicht. Seit dem Warschauer Abkommen bereits im Jahr 1929 wurde internationales Recht geschaffen, das durch eine EG-Verordnung vom Februar 2004 bestätigt und übernommen wurde. Die zuständige Behörde ist das Luftfahrtbundesamt.
Das Eisenbahnrecht
Im Eisenbahnrecht sind alle Bedingungen für den Bau und den Betrieb von Schienenfahrzeugen geregelt. Immer mehr wird auch dieses Recht zu einem internationalen Recht, denn der Verkehr durch die unterschiedlichen Länder wächst. In Deutschland existieren das Allgemeine Eisenbahngesetz, die Eisenbahnverkehrsordnung und die Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung. Mit einem Übereinkommen das den internationalen Eisenbahnverkehr regelt, wurde auch hier ein Einheitsrecht ins Leben gerufen. Ein kleines Sonderrecht innerhalb des Eisenbahnrechts ist das Magnetschwebebahnrecht. Trotz dass Magnetschwebebahnen rechtlich gesehen eigentlich keine Eisenbahnen sind. Die zuständige Behörde ist das Eisenbahnbundesamt mit Sitz in Bonn.
Die Vorschriften für Straßenbahnen, S-Bahnen und U-Bahnen regelt die Bau- und Betriebsordnung für Straßenbahnen. Überwacht werden diese Vorschriften von den Ländern.
Das Recht der Wasserstraßen
Wasserstraßen auf breiten Flüssen einschließlich Kanäle und Seen durch die manche Flüsse fließen gehören in Deutschland in die Zuständigkeit des Bundes. Der Bund regelt daher auch das Wegerecht für alle deutschen Bundeswasserstraßen und für die Binnenschifffahrt. Alle weiteren Wasserstraßen unterliegen dem Landesrecht. Geregelt werden im Speziellen die Nutzung der Wasserstraßen und die Zulassung für alle möglichen Schiffe.
Das Seerecht
Das Seerecht ist durch internationale Absprachen und Einigungen geregelt. Wichtig sind in diesem Bereich die Schiffsregister, die Seegerichte und die Bedingungen für die Ausstellung von Kapitänspatenten.