Das Ordnungswidrigkeitsrecht ist eine Unterform des Strafrechts. Auch Bürger, denen das Begehen von Straftaten sonst fern liegt, können als Teilnehmer am Straßenverkehr mit dem Ordnungswidrigkeitenrecht in Berührung kommen. Die materiellen und verfahrenstechnischen Regelungen für das gesamte Ordnungswidrigkeitenrecht sind im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) enthalten. Ordnungswidrigkeiten sind demnach Gesetzesübertretungen, wiegen aber noch nicht so schwer wie Straftatbestände.
Ordnungswidrigkeiten können nicht nur im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen werden. In vielen speziellen Verwaltungsgesetzen sind Vorschriften über Verfolgung von ordnungswidrigem Verhalten enthalten.
Welcher Anwalt hilft im Ordnungswidrigkeitenverfahren?
Das Ordnungswidrigkeitenverfahren ist zunächst ein Verwaltungsverfahren. Die zuständige Behörde entscheidet nach eigenem Ermessen, ob sie einschreiten und ein Verfahren einleiten will. Der Betroffene merkt, das gegen ihn ein Verfahren betrieben wird, wenn er einen Anhörungsbogen erhält. Ist er dort als “Beschuldigter” und nicht als “Zeuge” angesprochen, kann er einen Rechtsanwalt konsultieren.
Ein Fachanwalt für Strafrecht bringt besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit den Ermittlungsbehörden mit, die in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren aber nicht unbedingt erforderlich sein werden. Betrifft der Tatvorwurf eine Verkehrsordnungswidrigkeit, beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ist die Konsultation eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalts eher zu empfehlen. Bei anderen Ordnungswidrigkeiten aus dem Gebiet des Verwaltungsrechts sollte ein Spezialist für Verwaltungsrecht hinzugezogen werden. Sowohl im Strafrecht als auch im Verkehrsrecht oder im Verwaltungsrecht wird der Titel “Fachanwalt” bei Nachweis von Spezialkenntnissen und einschlägiger Berufserfahrung an Anwälte verliehen.
Die Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren stellt im Regelfall keine großen Anforderungen an das Spezialwissen des Anwalts. Ein in einer Allgemeinkanzlei tätiger Rechtsanwalt mit der nötigen praktischen Erfahrung wird hier ebenso helfen können wie ein Spezialist für Strafrecht.
Wichtige Schritte im Ablauf des Ordnungswidrigkeitenverfahrens
Nach der ersten, meist schriftlich durchgeführten Anhörung wird das Verfahren von der Verwaltungsbehörde entweder eingestellt oder es wird ein Bußgeldbescheid erlassen. Wenn der Betroffene sich gegen den Tatvorwurf zur Wehr setzen will, muss er jetzt handeln. Gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen seit Zustellung Einspruch eingelegt werden. Legt der inzwischen beauftragte Rechtsanwalt den Einspruch ein, kann er zugleich Akteneinsicht verlangen. Der Ermittlungsvorgang wird nur dem Rechtsanwalt, nicht aber dem Betroffenen selbst zur Einsicht übersandt. Der Betroffene kann in der Kanzlei seines Anwalts mit diesem gemeinsam in die Unterlagen der Ermittlungsbehörde schauen.
Nach der Akteneinsicht sollte der Rechtsanwalt für den Betroffenen schriftlich zum Tatvorwurf Stellung nehmen.
Wenn dem Einspruch nicht stattgegeben wird, dann wird der Vorgang zur Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Es kommt dann in der Regel zur Verhandlung der Ordnungswidrigkeitssache vor dem Strafrichter. Jetzt ist es wichtig, einen Rechtsanwalt an der Seite zu haben, der in seinem Plädoyer alle Tatsachen, die für die Unschuld sprechen, plastisch herausarbeiten kann.
Hilfreiche Einzelheiten über das Ordnungswidrigkeitsrecht
Im Ordnungswidrigkeitenverfahren gelten besondere Fristen für die Verfolgungsverjährung. Der Bußgeldbescheid muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Datum der vorgeworfenen Tat erlassen werden. Darüber hinaus gilt eine Frist von 6 Monaten, nach deren Ablauf Verfolgungsverjährung eingewandt werden kann. Mit den verschiedenen Möglichkeiten der Verjährungsunterbrechung kennt sich der kompetente Rechtsanwalt aus.
Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten können Geldbußen und Fahrverbote verhängt werden. Bei einer erstmaligen Auffälligkeit des Betroffenen kann ein geschickter Verhandler die Umwandlung eines 1-Monats-Fahrverbotes in eine erhöhte Geldbuße erreichen.
Ordnungswidrigkeitsvorschriften gibt es nicht nur im Straßenverkehrsgesetz (StVG), in der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeVO).
Neben Verstößen gegen die allgemeine Meldepflicht werden auch Verstöße gegen besondere Einfuhrbestimmungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz oder dem Washingtoner Artenschutzabkommen als Ordnungswidrigkeiten behandelt. In solchen Fällen benötigt der Rechtsanwalt einschlägige Spezialkenntnisse um die Erfolgsaussichten eines Einspruches bewerten zu können.
In weniger erheblichen Fällen kann die ermittelnde Behörde von der Einleitung eines Verfahrens absehen und eine Verwarnung aussprechen. Ist die Verwarnung mit einem Verwarngeld verbunden, gilt sie als akzeptiert, wenn die Zahlung fristgerecht erfolgt. Wird die Zahlung nicht geleistet, folgt ein Bußgeldbescheid.