Das Steuerrecht ist eines der größten und komplexesten Teilgebiete des deutschen Rechts und befasst sich mit der Festsetzung und der Erhebung der Steuern. Unterschieden werden kann das Steuerrecht in die Steuergesetzte im engeren Sinne sowie in Regelungen, die die Steuerverwaltung betreffen. Ebenfalls hinzugerechnet werden zum Steuerrecht können die Rechtsprechungen der Finanzgerichte sowie jene des Bundesfinanzhofs dazu.
Nationales Steuerrecht in Deutschland
Das Steuerrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und wird im Wesentlichen in der Abgabenordnung geregelt. In ihr wird festgelegt, wie die Steuerfestsetzung und die Steuererhebung ausgestaltet sind. Im Gegensatz zu diesen Regelungen des Steuerverfahrens ist die Festlegung der konkreten Höhe der Steuer in einer Reihe von Einzelgesetzen geregelt. Hierzu gehören etwa das Einkommensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetzt, das Gewerbesteuergesetz und viele andere mehr. In der Abgabenordnung findet sich die Legaldefinition dazu, um welche Art von Geldleistungen es sich bei der Steuer handelt. Nach dem § 3 Abgabenordnung handelt es sich nicht um eine Gegenleistung für eine besondere Leistung, die von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen (und damit dem Bund und den Ländern sowie den Gemeinden) zur Erzielung von Einnahmen allen denjenigen aufgelegt wird, bei denen der gesetzliche Tatbestand der Leistungspflicht vorliegt. Bei dieser Definition ist insbesondere hervorzuheben, dass eine einzelne Steuerzahlung nicht an eine einzelne Leistung des Staates für den Steuerpflichtigen geknüpft ist. Wird etwa eine Steuer in einer bestimmten Höhe von einer Person abgeführt, kann sie nicht im Gegenzug dafür verlangen, dass ihre Straße repariert wird oder eine andere konkrete Gegenleistung dafür erbracht wird.
Wichtige Prinzipien des Steuerrechts
Es existieren eine Reihe von Prinzipien, nach denen das geltende Steuerrecht in Deutschland und auch in Europa ausgerichtet ist. Hierzu gehört bspw. die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Es handelt sich hierbei um ein Fundamentalprinzip und besagt, dass die Höhe der Besteuerung sich nach der ökonomischen Leistungsfähigkeit richten muss, damit der Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Artikel 3) nicht verletzt werden. Weitere Besteuerungsprinzipien sind das Sozialstaatsprinzip, das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sowie das Nettoprinzip (Absetzbarkeit von Aufwendungen, die der Erzielung des Einkommens dienen).
Die Steuerarten in der Bundesrepublik
Aus der Sicht der Steuerpflichtigen sind vor allem die unterschiedlichen Steuerarten wichtig, von denen sie betroffen sein können. Der größte Einnahmeposten des Staates sind dabei die Lohnsteuer und die anderen Einkommensteuern. Die indirekte Steuer der Umsatzsteuer bewegt sich in einer ähnlichen Größenordnung und trägt einen großen Anteil zum Gesamtsteueraufkommen bei. Die Lohnsteuer lag im Jahr 2009 bei etwa 174 Milliarden Euro, die Umsatzsteuer bei 176 Milliarden. Das Gesamtsteueraufkommen lag bei 484 Milliarden Euro. Einen nur geringen Beitrag leistet die Körperschaftsteuer, die 2009 7 Milliarden eingebracht hat. Weitere Steuerarten sind die Abgeltungssteuer, die Energiesteuer, die Tabaksteuer und die Erbschaftsteuer sowie die Grunderwerbsteuer und viele andere mehr.
Dieser Zweck wird mit der Steuererhebung erfüllt
Die Steuererhebung ist mit dem Fiskalzweck verbunden, Staatseinnahmen zu generieren, mit denen die Ausgaben des Staates finanziert werden können. So muss der Staat bspw. eine Infrastruktur schaffen, diese erhalten und verbessern. Weiterhin ist mit der Steuererhebung ein Lenkungszweck verbunden. So dient etwa die Tabaksteuer dem Zweck, dass auch entsprechende Genussmittel verzichtet wird. Auch die Ökosteuer ist diesem Zweck zuzuordnen. Der Umverteilungszweck schließlich zielt auf darauf ab, dass die Einkommen auf eine politisch erwünschte Weise verteilt werden zum Zwecke der sozialen Gerechtigkeit.