Wenn ein Anwalt oder eine Kanzlei sich unter anderem in Sachen gewerblicher Rechtsschutz spezialisiert hat, kümmert sie sich um den Schutz immaterieller Güter. Dazu zählen Ideen, Gedanken, Marken, Designs und ähnliches. Es liegt bei diesem Themenkomplex nahe, dass sich die Anwälte auch mit ähnlichen Feldern befassen, beispielsweise dem Medienrecht oder dem IT-Recht. Darauf spezialisierte Kanzleien haben einen sehr speziellen und großen Aufgabenbereich. Es geht um Schutzrechte für geistiges Eigentum, an dem sich Dritte ohne Erlaubnis oder Zweitnutzungsrechte gütlich tun, um Geld zu verdienen. In der Summe haben wir es mit dem Schutz von Rechten an Designs, Geschmacksmustern, mit Lebensmittelrechten, Markenrechten, Urheberrechten, dem Werberecht, dem Wettbewerbsrecht, dem Lebensmittelrecht oder Kartellrecht zu tun.
Beispiel Markenrecht
Hier geht es um nationale oder internationale Markenbezeichnungen und -rechte. Die Kanzlei kann als Markenvertreter auftreten, wenn es um ausländische Marken geht, die auch bei uns verkauft werden. Es geht außerdem um Titelschutz und Plagiate, Markenverletzungen und Markenansprüche, die zunehmende Markenpiraterie oder um Markenstrafrecht. Der Eintrag einer eigenen Marke lohnt sich in vielfacher Hinsicht. Wenn chinesische Firmen dreist genauso aussehende Kopien deutscher Automarken unter eigenem Namen auf den Markt bringen, können die Rechtsinhaber vor Gericht die Kopie nachweisen. Die Verfahren dauern manchmal Jahre. Währenddessen bringen die Chinesen unermüdlich kopierte Adidas-Sportschuhe, Lacoste-Poloshirts und weitere Autokopien unter die Leute und verdienen Millionen daran. Auch im Internet werden Marken missbraucht, in dem man geistiges Eigentum anderer als eigenes reklamiert. Logos, Markennamen und ähnliches werden leicht abgeändert, um die Entwicklungskosten zu sparen.
Beispiel Urheberrecht
Anders als in den USA, wo man jeden eigenen Text, jedes Foto und Gemälde gebührenpflichtig registrieren lassen muss, gilt bei uns bereits die Idee als geschützt. Die Anwaltskanzlei kümmert sich um die Durchsetzung oder Abwehr urheberrechtlicher Ansprüche, um Filesharing oder Tauschbörsen, den Urheberrechtsschutz von Homepage-Inhalten, den Schutz von Software oder Digital Right Management (DRM), um Agentur- oder Webdesign-Verträge. Der Schutz geistigen Eigentums schlägt gerade in neuerer Zeit hohe Wellen. Diverse Politiker wurden des Plagiats in ihren Doktorarbeiten überführt. Bisher musste sich keiner von ihnen vor einem Gericht verantworten, aber Ämter und Titel sind sie los. Ein Nebeneffekt des Informationszeitalter ist es, dass potenziell jeder geistige Leistungen eines anderen missbrauchen kann. Urheberrechtlich geschützte Werke wie Texte, Fotos, Musik oder Programmierungen können mit einem Mausklick heruntergeladen und als eigene Leistungen ausgegeben werden. Wie viele solcher Verstöße dem Urheber auffallen, ist nicht bekannt. Die Dunkelziffer dürfte enorm sein. Andererseits kann man dank technologischer Entwicklungen Verstöße heutzutage leichter ermitteln. Den Tätern drohen hohe Schadenersatzforderungen. Im Falle von Filesharing werden unerlaubte Kopien bzw. Raubkopien von Software, Filmen oder Musikdateien auf Tauschbörsen gegen Geld an Kunden gebracht.
Beispiel Wettbewerbsrecht und Werberecht
Dieser Aspekt des gewerblichen Rechtsschutzes dreht sich um Beratungen über erlaubte Werbemaßnahmen, die Frage nach dem Werberecht bestimmter Berufsgruppierungen, aber auch die Beratung bei Geschäftsneugründungen oder lukrativen Geschäftsideen. Es geht um die Durchsetzung oder Abwehr wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche vor Gericht, um Abmahnungen oder die Abwehr von Abmahnungen, um die Überprüfung von Webseiten anderer auf wettbewerbsrechtliche Verstöße, um so genannte Nebengebiete im Wettbewerbsrecht und um Lebensmittelrecht und das weite Feld der Nahrungsergänzungsmittel. Das Internet ist ein grenzüberschreitender Absatzmarkt mit großem Verkaufspotenzial. Mit einer Geschäftsidee kann man Millionen machen. Mit Betrugsabsichten auch. Der Wettbewerb ist enorm, die Reichweite im Netz ebenso. Bereits etablierte Firmen sehen sich zunehmend damit konfrontiert, ihren Geschäftserfolg mit Imitatoren teilen zu müssen. Bei Wettbewerbsverstößen nützt die Anonymität im Netz denen, die sie begehen. Daher fallen alle Hemmschwellen. Das machen sich auch windige Anwälte zu Nutze, die mit rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen im Auftrag dubioser Auftraggeber Geld scheffeln. Zweifelhafte Unterlassungserklärungen müssen geprüft werden, unwirksame AGB-Klauseln können Wettbewerbsverstöße sein. Folglich sollte jeder Webseiteninhaber vor deren Veröffentlichung den fachkundigen Rat eines Anwalts für gewerblichen Rechtsschutz einholen.