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Urheberrechtsfragen sind oft schwierige Fragen. Dies ist meistens nicht so, weil die Urheberschaft nicht gegeben wäre, sondern weil sie schwer beweisbar ist. In Deutschland gilt nämlich der Grundsatz, dass das Urheberrecht geistiges Eigentum schützt. Wenn also jemand eine Idee zu einem Roman hat, mit einem anderen darüber diskutiert und später erkennt, dass dieser die Idee umgesetzt hat und Honorare dafür erhält, ist die Urheberrechtsfrage nur vom Prinzip her klar. Der erste Autor hatte die geistige Idee. Der andere tritt aber als deren Urheber auf. Der wahrscheinlich folgende Rechtsstreit ist offen, wenn der erste Mann nicht glaubhaft nachweisen kann, dass die Idee von ihm stammte. Kann er das aber – beispielsweise durch ein Romanmanuskript – gibt es verschiedene Möglichkeiten, von der Gewinnbeteiligung bis hin zum Schadenersatz.

Guttenberg und Co

Urheberrechtsfragen waren es auch, die in jüngerer Zeit mehrere Minister zu Fall gebracht haben. Nachdem Plagiate ihrer Doktorarbeit aufgedeckt wurden, gab es Skandal auf Skandal und das Thema Urheberschaft und geistiges Eigentum rückte erneut in den Mittelpunkt. Auch hier ging es darum, dass jemand geistiges Eigentum als sein eigenes ausgegeben hat, ohne die eigentliche Urheberschaft per Literaturhinweis und Zitat deutlich sichtbar zu machen. Soweit bekannt wurde, hat trotz des Skandals keiner der eigentlichen Autoren eine Urheberrechtsklage angestrengt. Das wäre aber durchaus interessant gewesen, denn immerhin haben die Beschuldigten auf dieser Doktorarbeit eine Karriere mit lukrativen Einnahmen aufgebaut. Angesichts der Dreistigkeit der Aneignung geistigen Eigentums und der Häufigkeit, mit der dies geschieht, würde man aber zu nichts anderem mehr kommen, würde man jeden Fall verfolgen. Die Täter sind im Übrigen genug gestraft, denn sie haben ihre Karriere unrühmlich beenden müssen – wenigstens vorübergehend. Dennoch gilt auch: Urheberrechtsverletzungen werden von denen, die sie ausüben, oft als Kavaliersdelikte eingestuft. Man lädt beispielsweise einfach Bilder und Fotos eines anderen auf seinen Computer und gestaltet damit einen Flyer. Solange diese nur zu einer privaten Geburtstagsparty einlädt, ist die Sache juristisch gesehen in Ordnung. Nutzt man diesen Flyer jedoch für gewerbliche Zwecke, stellt das verwendete Bild eine Urheberrechtsverletzung dar. Kommt der eigentliche Urheber des Bildes oder Fotos dahinter, kann er dem unberechtigten Verwender eine saftige Rechnung für die unerlaubte Nutzung des Bildes schicken. Problematisch ist allerdings häufig der Nachweis der Urheberschaftsverletzung. Erfährt man nichts von dem Flyer, geht sie nämlich ungesehen durch.

Neu Medien, neue Probleme

Urheberrechtsfragen sind für einen Rechtsanwalt eine so komplexe Angelegenheit, dass er sich meist darauf spezialisieren muss, um hier kompetent zu sein. Daher ist es meistens so, dass man zu einem darauf spezialisierten Anwalt geht, wenn man diesbezüglich Probleme hat. Das Urheberrecht muss neuen Gegebenheiten und technischen Entwicklungen ständig angepasst werden. Beispielsweise hat die Erfindung des Computers oder Smartphones ganz andere Urheberrechtsverletzungen ermöglicht als bisher bekannt waren. Man kann nun illegal Videos und Klangdateien herunterladen oder ganze Artikel kopieren und mit leichten Änderungen als eigenes geistiges Eigentum ausgeben. Man kann sogar ganze Doktorarbeiten aus Österreich abschreiben oder einen Autoren dafür in einem entsprechenden Forum suchen – und hoffen, es wird nicht entdeckt. Juristisch gesehen ist dieses ein Straftatbestand. Unbekannt ist aber oft, dass auch E-Mails und Handy-Fotos, Powerpoint-Präsentationen oder Computerspiele urheberrechtlich geschützt sind. Mit den neuen Medien kamen neue Probleme auf die Juristen zu, die auch spezifische Kenntnisse im Medienrecht oder in internationalem Recht verlangten. Ob ein Plagiat mit eingefügten Eigenleistungen oder eine mit technischen Mitteln veränderte Musikdatei nun eine neue Form der Kreativität darstellt oder schlicht den Diebstahl geistigen Eigentums, wird immer schwerer nachweisbar sein. Jeder hat aber das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft und den daraus resultierenden Schutz seines geistigen Eigentums. Auch Persönlichkeitsrechte sind involviert, da das Werk Teil der speziellen Persönlichkeit des Urhebers war. Nur ein Picasso malt wie Picasso.