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Aufgrund der schnellen technologischen Entwicklung in diesem Bereich ist das Internetrecht einem ständigen Wandel unterworfen. Der Gesetzgeber ist mit der Situation konfrontiert, eine Vielzahl und große Vielfalt rechtlicher Fragen im Internet zu beantworten und mit den sich verändernden Technologien Schritt zu halten. Aus diesem Grund haben Entwicklungen in diesem Bereich und die entsprechende Rechtsprechung eine entsprechende Berücksichtigung in den Medien gefunden. Das Internetrecht teilt sich auf in solche Bereiche wie das Domainrecht, das E-Commerce-Recht und viele andere.

Internetrecht betrifft eine Vielzahl von Rechtsgebieten

Das Internetrecht ist nicht als ein eigenständiges Rechtsgebiet zu verstehen, doch es berührt eine Vielzahl anderer Rechtsgebiete. Dazu gehören etwa das Zivilrecht, das Urheberrecht, das Wettbewerbsrecht und das Strafrecht. Je nach Sichtweise kann das Internetrecht auch als Teilgebiet des größeren Medienrechts angesehen werden, zu dem neben dem Internet auch Multimediafragen gehören. Eine andere Auffassung geht davon aus, dass es sich beim Medienrecht um die inhaltliche Seite des Internets handelt und das Telekommunikationsrecht auf die technische Seite des Internets abzielt. Gemeinsam bilden Medienrecht und Telekommunikationsrecht dann das Internetrecht.

Die Rechtsgebiete des Internetrechts im Detail

Je nachdem welche Fragestellung des Internetrechts betrachtet wird, wird in der Praxis ein anderes deutsches Rechtsgebiet betroffen. Bei Fragen des Vertragsschlusses, des Handels und des E-Commerce, der Gewährleistung und der Informationspflichten bei geschäftsmäßigen Telemedien etwa sind das allgemeine und das besondere Zivilrecht betroffen. Das Urheberrecht spielt eine Rolle beim Schutz des Urhebers von Internetinhalten, den Verwertungsrechten und der Rechteübertragung. Das Urheberrecht wird im Zusammenhang mit dem Internetrecht besonders intensiv diskutiert, wenn es etwa um die Bereitstellung von Musik auf solchen Plattformen wie Youtube oder über Tauschbörsen geht. Das Urheberrecht ist auch dann von Bedeutung, wenn es um die Frage der Rechtmäßigkeit privater Kopien geht etwa von DVDs oder Blu-Rays. Ebenfalls stark verbreitet im Internet ist das Phänomen der Abmahnung, wenn die Rechte Dritter etwa durch Seitenbetreiber wie Blogger verletzt wurden. Hiervon ist das Wettbewerbsrecht (UWG) betroffen. Wenn es um die illegale Verbreitung von Pornographie geht, die Erstellung von Cracks um Sicherheitsmechanismen von Softwareprogrammen zu umgehen und Volksverhetzung kommt das Strafrecht zur Anwendung. Die Registrierung von Domains und die Domainnutzung sowie der Handel mit Domains betrifft das Namens- und Markenrecht, das im MarkenG und im BGB geregelt ist. Beim Einkauf im Internet bzw. der Nutzung von E-Commerce-Angeboten werden datenschutzrechtliche Fragen relevant, die im TMG und BDSG geregelt werden. Weitere vom Internetrecht berührte Rechtsgebiete sind das internationale Privatrecht und das internationale Zivilverfahrensrecht sowie das Rundfunkrecht und das Medienrecht im Allgemeinen.

Entwicklung des Internetrechts

Der Gesetzgeber stand von Anfang an vor der Schwierigkeit, dass sich die technologischen Entwicklungen im Internet schneller vollziehen, als Gesetzesänderungen Schritt halten können. Aus diesem Grund haben sich in der Vergangenheit eine große Zahl von Regelungslücken ergeben, die nach und nach geschlossen werden mussten. Da das Internet nach wie vor einem stätigen Wandel unterzogen ist, ist dieser Prozess noch längst nicht abgeschlossen. Damit handelt es sich beim Internetrecht um ein äußerst lebendiges Rechtsgebiet. Während erste Internetstrukturen bereits in den 1970er Jahren an Universitäten entwickelt wurden, ist das Internetrecht in Deutschland erst zu Beginn der 1990er Jahre entstanden, als breitere Bevölkerungsschichten mit der Nutzung des Internets begannen. Vorläufer der gesetzlichen Grundlegungsbestrebungen war der Bildschirmtext-Staatsvertrag, der bereits in den 1980er Jahren geschlossen wurde. Die wichtigste Änderung wurde mit der Aufhebung der Unterscheidung von Dienstanbieter und Nutzer vollzogen, da im Internet auch Nutzer als Dienstanbieter auftreten können. Das ist etwa dann der Fall, wenn eine Privatperson eine eigene Internetseite ins Netz stellt wie eine Homepage oder auch einen Blog. Ebenso wie im Medienrecht im Allgemeinen ist in Deutschland die Unterscheidung wichtig, dass der Bund Gesetzgebungskompetenzen im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes und des Rechts der Wirtschaft besitzt, wohingegen die Länder für das Presse- und Rundfunkrecht zuständig sind.