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Das Internationale Recht, auch Völkerrecht genannt

Das Internationale Recht wird auch Völkerrecht genannt und gilt als internationale Rechtsordnung, die die Beziehungen unter Staaten gleichrangig regelt. Grundlegend für das Internationale Recht ist die Charta der Vereinten Nationen. Das dort festgelegte allgemeine Gewaltverbot ist auch für Staaten, die nicht den Vereinten Nationen angehören verbindlich. Durch das allgemeine Gewaltverbot wird ein Angriffskrieg vermieden. Einen besonderen Teil des Völkerrechts macht das supranationale Recht aus.

Das supranationale Recht gilt auf einer höheren Ebene als der Nation. Es regelt internationale Beziehungen. Die Besonderheit dabei ist, dass von einer überstaatlichen Organisation auch Beschlüsse gefasst werden können, denen nicht alle Mitglieder der Vereinigung zugestimmt haben. Besteht keine überstaatliche Organisation, gibt es die Möglichkeit Beschlüsse auf dem Prinzip des Intergouvernementalismus zu fällen, der keine engeren Beziehungen zweier Staaten voraussetzt.

Der Unterschied zwischen Internationalem Recht und staatlichem Recht ist, dass es kein zentrales Gesetzgebungsorgan gibt. In der Charta der Vereinten Nationen sind alle Staaten als gleichberechtigt definiert. Die Abstimmung erfolgt pro Staat mit einer Stimme. Seit einiger Zeit besteht die Idee einer zentralen Rechtsordnung für alle Staaten. Dagegen spricht, dass der Sicherheitsrat sich eigentlich mit der Lösung einzelner Streitfälle beschäftigen sollte, statt eine globale Rechtsordnung für unterschiedliche Staaten mit unterschiedlichen Kulturen zu schaffen.

Ein allgemeingültiges Kriegsvölker- und Friedensrecht existiert bereits. Das Friedensrecht regelt den Einsatz militärischer Gewalt in einzelnen Fällen, das Kriegsvölkerrecht das Recht im Kriegsfall. Des Weiteren existiert ein internationales Privatrecht, das staatsübergreifende private Streitigkeiten regelt.

Unter das Internationale Recht fallen Staaten, die aus Staatsgebiet, Volk und Staatsgewalt bestehen müssen und internationale Organisationen (von Staaten gegründete). Nicht unter dieses Gesetz fallen nichtstaatliche Organisationen die von Privatpersonen gegründet wurden.

Das Völkerrecht gründet sich auf übernationalen Verträgen, Völkergewohnheitsrecht und allgemeinen Rechtsgrundsätzen. Man spricht vom Völkervertragsrecht wenn zwei oder mehrere Nationen einen gemeinsamen Vertrag ratifizieren. Das Völkergewohnheitsrecht definiert sich aus Sachverhalten, die seit langer Zeit im jeweiligen Land üblich sind und von denen man mit Überzeugung sagen kann, dass sie rechtens sind. Allgemeine Rechtsgrundsätze bezeichnen das geltende Recht im jeweiligen Land.

Der Internationale Gerichtshof ist dazu verpflichtet die genannten völkerrechtlichen Quellen bei seinen Entscheidungen zu berücksichtigen.

Was das Verhältnis zwischen nationalem und internationalem Recht angeht, so gibt es in der Theorie zwei Ansätze: Den Monismus in dem das nationale und das internationale Recht vereinheitlicht sind und den Dualismus in dem beide Rechtsordnungen als komplett getrennt angesehen werden. Tatsächlich findet keines der beiden Systeme in Reinform Anwendung. Internationales Recht ist grundsätzlich nur dann anzuwenden, wenn das nationale Recht es verlangt. In der Bundesrepublik werden das Völkergewohnheitsrecht und die allgemeinen Rechtsprinzipien als über der nationalen Rechtsprechung angesehen. Deshalb wird das Internationale Recht übergeordnet angewendet. Das Völkervertragsrecht bedarf einer innerstaatlichen Modifikation und kann deshalb nie in Reinform angewendet werden.

Seit dem Jahr 2002 existiert ein internationaler Strafgerichtshof nach dem direkt auf Basis des Internationalen Rechts geurteilt und gehandelt werden kann.

Die Entwicklung des Völkerrechts begann bereits im Jahr 1648 mit dem Westfälischen Frieden. Weitere Meilensteine waren der Pariser Frieden 1856, die Haager Friedenskonferenz 1907, die Charta der Vereinten Nationen 1945 und die Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs 1998.

Die theoretische Beschreibung des Völkerrechts wird kontrovers diskutiert. In Europa hört man immer wieder zwei Begriffe: internationale Gemeinschaft und Konstitutionalisierung. Definiert man eine internationale Gemeinschaft, so bedeutet dies, dass gemeinschaftliche Werte wie beispielsweise die Einhaltung der Menschenrechte gegeben sein müssen. Daraus entstehen staatliche Pflichten, die teilweise mit der vorherrschenden Kultur kollidieren. Kooperationen, die gegen den Willen eines einzelnen Staates vorgenommen werden, sind nach dem moralischen Verständnis der meisten Länder undenkbar. Was die Konstitutionalisierung betrifft, so wird darüber diskutiert, dass die übergreifende Rechtsordnung nationales Recht zurückstellt. Das würde bedeuten, dass das Völkerrecht ebenso auf die einzelnen Verfassungen angewendet werden müsste, was gegen den Freiheitsgrundsatz verstößt.