Immobilienrecht ist ein Sammelbegriff, der verschiedene Rechtsgebiete zusammenfasst. Sowohl zivilrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Bestimmungen können in Rechtsfragen, die das Immobilienrecht betreffen, von Bedeutung sein. Die Gemeinsamkeit aller immobilienrechtlichen Angelegenheiten besteht darin, dass mittelbar oder unmittelbar immer ein Grundstück, ein Haus oder eine andere unbewegliche Sache betroffen ist.
Beim Umgang mit Immobilien ergeben sich für deren Eigentümer und für Nutzer gelegentlich rechtliche Probleme, die durch Einschaltung von auf immobilienrechtliche Fragestellungen spezialisierten Rechtsanwälten gelöst werden können.
Solche Rechtsprobleme können ganz unterschiedlicher Art sein.
Immobilienerwerb und Bebauung
Bei der Anschaffung einer Immobilie sind zunächst vertragsrechtliche Fragen wichtig. Der Notar beurkundet den Grundstückskaufvertrag. Er ist jedoch weder verpflichtet noch befugt, einzelnen Vertragsparteien konkrete rechtliche Ratschläge zu erteilen. Der Notar weist die ihm zur Beurkundung vorgelegten Vertragsklauseln nur dann zurück, wenn sie sittenwidrig sind oder gegen geltendes Recht verstoßen. Vor anderweitigen Benachteiligungen muss sich der Käufer selbst schützen. Sinnvoll ist es deshalb, sich vor der Beurkundung von einem im Immobilienrecht erfahrenen Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Soll das Grundstück bebaut werden, können baurechtliche Fragen auftreten. Sowohl das öffentliche Baurecht als auch das private Baurecht gehören zum Bereich des Immobilienrechts dazu. Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Erteilung einer Baugenehmigung oder Streitigkeiten mit dem Bauunternehmer machen in vielen Fällen die Einschaltung von Anwälten erforderlich. Einen qualifizierten Rechtsanwalt für baurechtliche Auseinandersetzungen kann man an der Bezeichnung “Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht” erkennen. Der Fachanwaltstitel wird dem Anwalt verliehen, wenn er besondere Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Baurechts nachgewiesen hat. Häufig handelt es sich bei den auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwälten, die auch ohne Fachanwaltstitel gute Arbeit leisten können, um Juristen mit beruflicher Zusatzqualifikation aus dem Baubereich.
Manche Fachkanzleien arbeiten mit Bausachverständigen zusammen, da der technische Sachverstand für die erfolgsorientierte Bearbeitung von baurechtlichen Mandaten sehr wichtig ist.
Nutzung von Immobilien
Zum Immobilienrecht gehören neben dem Bau- und Grundstücksrecht auch die mit der Nutzung eines Mehrfamilienhauses in Zusammenhang stehenden Rechtsgebiete Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht.
Diese Rechtsgebiete sind in der Praxis so wichtig, dass den Rechtsanwälten hier wiederum eine offizielle Spezialisierung ermöglicht worden ist. Bei der Konsultation eines ausgewiesenen Fachanwalts für Miet- und Wohnungseigentumsrecht kann nachgewiesene Fachkenntnis und Erfahrung vorausgesetzt werden.
Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts haben die Anwälte sich meistens mit Auseinandersetzungen innerhalb der von den Wohnungseigentümern in einem Objekt zu bildenden Wohnungseigentümergemeinschaften zu beschäftigen. Nach den rechtlichen Bestimmungen im Wohnungseigentümergesetz (WEG) müssen wesentliche Beschlüsse, die den Umgang mit der Immobilie betreffen, von den Eigentümern gemeinsam getroffen werden.
Sonderfälle von Erwerb und Verlust von Immobilien
Weitere Spezialgebiete, die vom Immobilienrecht abgedeckt werden, sind das Maklerrecht und das Zwangsversteigerungsrecht. Bei der Anschaffung oder bei der Trennung von einer Immobilie kann ein Makler als Vertragsvermittler eingeschaltet werden. Spezialvorschriften, die im Zusammenhang mit der Abwicklung des Maklervertrages wichtig sind, sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aufgeführt. Zu den häufigsten Streitfällen gehört die Auseinandersetzung über die Fälligkeit von Maklerprovisionsansprüchen. Ein auf diesem Gebiet erfahrener Rechtsanwalt wird dabei insbesondere den Ursachenzusammenhang von Maklertätigkeit und Vertragsabschluss einer eingehenden Prüfung unterziehen.
Die Zwangsversteigerung einer Immobilie bedeutet für den bisherigen Eigentümer einen drohenden Verlust. Für den Interessenten stellt sie sich als günstige Gelegenheit dar, Eigentum an einer Immobilie zu erwerben.
Die im Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geregelten Rechtsvorschriften sind sehr komplex und für den Laien ohne Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt nur schwer verständlich. Sowohl die Abwendung einer Zwangsversteigerung als auch der Eigentumserwerb durch eine Zwangsversteigerung sind mit hohen Anforderungen und einigen Risiken verbunden. Die Gebühren für eine ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt, der sich nicht nur auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung auskennt sondern konkrete Erfahrungen mit Zwangsversteigerung von Immobilien hat, zahlt sich in den meisten Fällen aus.
Zusätzlich zu den benannten Rechtsgebieten umfasst das Immobilienrecht auch noch spezielle Fragen aus dem Bereich des Steuerrechts und der Vermögensberatung.