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Den Begriff Vermögensnachfolge muss man nur kennen, wenn man es zu einem Vermögen gebracht hat. Den meisten Menschen gelingt das im Laufe eines Lebens nicht. Andere erben ein Vermögen. Andererseits gibt es zahlreiche Menschen, die sich ein Vermögen erarbeiten und von Anfang an konsequente Vermögensplanung betreiben. Bei vielen steht der Konsum vor der Sparsamkeit. Heutzutage verdienen Menschen weniger und denken entsprechend wenig an Vermögensbildung.

Wer ein Vermögen besitzt, hat Sorgen

Viele Leben drehen sich um Vermögensaufbau, -sicherung und den Verbleib des Vermögens nach dem Todesfall. Viele Vermögen wurden im Laufe mehrerer Generationen angehäuft. Das bringt erhebliche Verantwortung mit sich. Ohne Rechtsberatung durch fachkundige Rechtsanwälte und Steuerberater ist man aufgeschmissen. Wenn man seine Vermögenswerte nicht behütet, sind sie schnell verspielt. Wer sich nicht frühzeitig um eine Nachfolgeregelung kümmert, bürdet den Erben jahrelange Rechtsstreitigkeiten auf. Wenn es um Geld geht, sind selbst langjährige Freundschaften beendet. Geschwister reden kein Wort mehr miteinander. Die anwaltlichen Beratungskosten brauchen auf, was man erben sollte. Dazu kommt noch der Fiskus, der einen beträchtlichen Teil des Erbes für sich beansprucht. In die Vermögens-Nachfolgeplanung müssen daher auch steuerliche Erwägungen einfließen. Ist man Unternehmer mit eigener Firma oder besitzt ein größeres Vermögen, sollte man einen Teil seines Geldes in einen guten Anwalt investieren. Mit ihm kann man alle Fragen rund um das Thema Vermögensnachfolgegestaltung besprechen. Das erarbeitete oder ererbte Vermögen soll schließlich generationsübergreifend erhalten werden. Dafür muss man aber die Weichen rechtzeitig stellen. Man weiß nicht, ob man alt wird oder durch einen Unfall frühzeitig aus dem Leben scheidet. In die Vorsorge für eine gute Vermögensnachfolge fließen möglicherweise die Bereiche Erb- und Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Stiftungsrecht, Bank- und Kapitalrecht, Unternehmensnachfolgerecht, Aktienrecht oder Immobilienrecht ein. Wichtig ist daher, sich eine Kanzlei zu wählen, in der spezialisierte Fachanwälte tätig sind. Wenn diese mit weiteren Fachleuten zusammenarbeiten, umso besser.

Wie gestaltet man eine Vermögensnachfolge?

Zusammen mit dem Rechtsberater entwickelt man ein dynamisches Gestaltungskonzept zur Vermögensweitergabe. Es sollte ein anpassungsfähiges Konzept sein, weil sich die Vermögenslage mit den Jahren verändert. Auch die Rechtslage ist variabel. Gesetzesänderungen muss man durch Anpassungen seines Planungskonzeptes berücksichtigen. Auf ein Konzept kann man sich nur insoweit verlassen, als die Grundidee der sicheren Vermögensweitergabe stabil bleibt. Aber auch sie kann sich ändern – beispielsweise wenn sich herausstellt, dass der einzige Sohn und Erbe ein Hallodri ist, der Spielbanken und Callgirls wichtiger findet als die Arbeit im Firmenvorstand. Das Gestaltungskonzept der Vermögensweitergabe wird dann in einigen Punkten geändert werden müssen. Zunächst aber muss der Anwalt die vorhandenen Vermögenswerte, Rechte und Familienverhältnisse ordnen und analysieren. Anschließend ist die weitere Lebens-, Vermögens und Unternehmensplanung Thema des Gespräches mit dem Rechtsanwalt. Die Interessen und Wünsche des Mandanten müssen klar formuliert werden. Auch die Rechte der Hinterbliebenen müssen beleuchtet werden. Manchmal ist besondere Schutzbedürftigkeit einer Person gegeben, die zunächst das Erbe antritt, dies aber später an die Kinder weitergeben soll. Schlussendlich wird ein Plan erstellt, der nach Bedarf aktualisiert werden kann. Oftmals sind Vorstellungen unrealistisch, Wünsche widersprüchlich, Alternativen dazu nicht gründlich durchdacht worden. Ein Plan entsteht nach ausreichender Entscheidungsfindung, bei der der Rechtsanwalt bedenkenswerte Aspekte vorträgt. Seine Aufgabe ist es, den Plan dann in juristisch sichere Tücher zu hüllen. Dank einer höchst komplexen Materie und verschiedenster juristischer Aspekte ist dies eine Sisyphusaufgabe, die langjährige Erfahrung, zahlreiche Qualifikationen und fachliches Know-How verlangt. In den meisten Fällen sind Pläne zur Vermögensnachfolge hochkomplex und verlangen außer einem Testament auch Generalvollmachten oder Vorsorgevollmacht, Vorsorgeverträge und Bankvollmachten, oft auch Patientenverfügungen. Außerdem sollte man sich zeitig Gedanken über eine Weitergabe von Vermögensteilen zu Lebzeiten machen. Man kann beispielsweise die Nutzung von Grundstücken übertragen, bevor sie vererbt werden. Wichtig ist, Vollmachten, Testamentsinhalte und lebzeitige Weitergaben ständig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.