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Der Begriff Datenschutz existiert seit Ende des 20. Jahrhunderts. Datenschutz kann den Schutz vor einem Missbrauch bei der Datenverarbeitung, den Schutz des informellen Selbstbestimmungsrechts, den Schutz des Rechtes der Persönlichkeit in Bezug auf die Datenverarbeitung und den der Privatsphäre bezeichnen. Grundsätzlich sollte jeder Bürger selbst entscheiden welche Daten er anderen zugänglich machen will und welche nicht. Man spricht oft vom gläsernen Menschen aus Angst vor der Nichteinhaltung des Datenschutzes.

Die Ursprünge des Datenschutzes

Seit 1977 existiert das Bundesdatenschutzgesetz, das besagt, dass persönliche Daten geschützt werden müssen. Seit sich die Digitaltechnik in sehr schnell fortschreitendem Maße entwickelt, gewinnt der Datenschutz immer mehr an Bedeutung. Die Datenverarbeitung mit –erfassung, -analyse und –weitergabe wächst auch aufgrund der Nutzung des Internets, von E-Mail, Mobiltelefonie, Videoüberwachung und elektronischen Zahlungsmethoden. Ein Interesse an persönlichen Informationen hat der Staat genauso wie private Unternehmen. Solche Informationen können bei Rasterfahndungen und Telefonüberwachungen bei der Verbrechensbekämpfung nützlich sein. Das Finanzamt hingegen ist an personenbezogenen Daten von Banken interessiert wenn es um die Steuerhinterziehung geht. Unternehmen überwachen ihre Mitarbeiter um eine bessere Arbeitsleistung zu erzwingen, beim Marketing sollen Verbraucher über ihre persönlichen Vorlieben in ihrer Kaufentscheidung manipuliert werden, Inkassounternehmen versprechen sich Informationen zur Zahlungsfähigkeit. In der Bevölkerung herrscht trotzdem an vielen Stellen Gleichgültigkeit wenn es um den Datenschutz geht.

Zu Beginn der 1960-er Jahre kam in Amerika der Plan auf, ein nationales Datenzentrum einzurichten. Dieses Vorhaben wurde allerdings im Kongress abgeschmettert und die erste gesetzliche Grundlage für den Datenschutz wurde geschaffen. Damals gab es allerdings noch keinen Datenschutz für Privatpersonen. Seit den 1960-er Jahren existiert auch in Deutschland der Begriff Datenschutz. 1970 gab es in Hessen das erste Datenschutzgesetz der Welt. Erst bis 1981 zogen die anderen Bundesländer nach. Im Jahr 1995 wurde der Datenschutz im europäischen Recht verankert.

Datenschutz heute

Heute gehört der Datenschutz zu den Grundrechten in der Bundesrepublik Deutschland. Jeder Bürger kann also selbst entscheiden, wem er persönliche Informationen zugänglich macht. Neben dem Bundesdatenschutzgesetz gibt es Datenschutzgesetze der Länder. Auch in anderen zivilen Gesetzen, wie beispielsweise dem Telekommunikationsgesetz ist der Datenschutz integriert. Der Bund stellt einen Bundesbeauftragen für Datenschutz zur Verfügung, die Länder spezielle Landesdatenschutzbeauftragte.

Die Prinzipien des Datenschutzes sind:

  • Datensparsamkeit und Datenvermeidung
  • Erforderlichkeit
  • und Zweckbindung

Alle existierenden Daten werden über spezielle Maßnahmen der Datensicherheit geschützt. Es gibt Vorgaben, die das Löschen bestimmter Daten nach Gebrauch regeln. Alle weiteren Daten die aus Beweisgründen oder Aufbewahrungspflichten erhalten bleiben müssen, sind nach höchsten Sicherheitsprinzipien zu verwahren. Der Betroffene muss immer die Möglichkeit haben, seine Daten einzusehen.

Kontrolle des Datenschutzes

Die Kontrolle des Datenschutzes erfolgt über die bereits erwähnten Datenschutzbeauftragten von Bund, Ländern und beispielsweise Körperschaften oder Stiftungen. Des weiteren sitzen in vielen Behörden Datenschutzbeauftragte, die Aufgaben innerhalb einer Behörde übernehmen allerdings nicht die höher gestellten Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern ersetzen. Größere Firmen unterliegen sogar der Vorschrift einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu ernennen.

Widersprüche im Datenschutz

Datenschutz und Informationsfreiheit widersprechen sich. Die Informationsfreiheit ist ein wichtiger Gesichtspunkt des Öffentlichkeitsprinzips. In den einzelnen Ländern wird je nach Kultur das Öffentlichkeitsprinzip oder der Datenschutz höher gestellt. Die Deutschen legen zum Beispiel großen Wert auf den Datenschutz, so existiert seit 2006 eine Lockerung des Informationsgesetzes zu Gunsten des Datenschutzes. In Unternehmen ergibt sich der Gegensatz zwischen eine Anspruch auf Auskünfte von Dritten und dem Datenschutz. Beispielsweise sind Telekommunikationsunternehmen laut Bundesgerichtshof dazu verpflichtet die Identitäten von Absendern bestimmter Werbemaßnahmen ihren Kunden bekannt zu geben. Weitere Konflikte ergeben sich zwischen Datenschutz und Kriminalitätsbekämpfung durch den Zugriff von Strafverfolgungsbehörden auf persönliche Daten, zwischen Wissenschaft und Datenschutz in Bezug auf die Forschungsfreiheit, in Medizin und Datenschutz durch die ärztliche Schweigepflicht und im Internet wo persönliche Daten durch eine weltweite Vernetzung besonders leicht einzusehen sind.

Einen Anwalt für Datenschutzrecht finden Sie auf:
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