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Das Zivilrecht ist neben dem Strafrecht und dem Öffentlichen Recht eine der Säulen des deutschen Rechtssystems. Umgangssprachlich wird für Zivilrecht auch gerne der Ausdruck “Privatrecht” gebraucht, der die Abgrenzung vom hoheitlichen Einfluss verdeutlicht. Das Zivilrecht ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben.
Allgemeines Zivilrecht ist ein wesentlicher Teil des juristischen Grundstudiums und wird auch in anderen Ausbildungsgängen als juristisches Grundwissen vermittelt.

Allgemeinverbindliche Festlegungen

Jeder Jurist in Deutschland greift bei seiner Tätigkeit regelmäßig auf die durch allgemeines Zivilrecht vorgegebenen Definitionen von rechtlichen Grundbegriffen zurück. Im ersten Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches sind Definitionen für Begriffe wie “Rechtsfähigkeit”, “Sachen”, “Tiere”, aber auch “Bestandteile”, “Zubehör”, ‘”Früchte” und “Nutzungen” enthalten. Ohne die Kenntnis darüber, was der Gesetzgeber bei Verwendung dieser Begriffe tatsächlich meint, könnten viele spezielle Gesetzestexte auch von Rechtsanwälten oder Richtern nicht angewendet werden.
Aus diesem Grunde sind sichere Kenntnisse auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts die Grundlage für jede weitere juristische Spezialisierung.

Zurück zu den Grundlagen

Spezialisierte Fachanwälte suchen die Lösung eines Problems gerne in den anspruchsvollen Sonderregelungen, die ihr Fach zu bieten hat. Manchmal gelangt ein weniger spezialisierter Anwaltskollege schneller zum Ziel, weil er die praktische Anwendung des allgemeinen Zivilrechts noch nicht aus den Augen verloren hat.
Regelungen über die Rechtsfähigkeit von natürlichen und juristischen Personen, grundsätzliche Regelungen zu Formvorschriften, Zustellung, Beginn und Ende von Fristläufen sowie der Dauer von Verjährungsfristen finden sich im allgemeinen Zivilrecht.

Ansprüche aus komplizierten, mehrseitigen Vertragsverhältnissen können ohne jegliches Eingehen auf Spezialvorschriften zurückgewiesen werden, wenn die Verjährungsfrist ablief, bevor der Anspruch gerichtlich geltend gemacht wurde.
Verträge, die von nicht rechtsfähigen Personen, zum Beispiel von Kindern, abgeschlossen wurden, können allein aus diesem Grunde unwirksam sein.
Ein aufmerksamer Rechtsanwalt prüft deshalb in jedem Fall zuerst, ob für einen Anspruch die grundlegenden Voraussetzungen des allgemeinen Zivilrechts gegeben sind.

Engagiert und vielseitig

Rechtsanwälte, die sich dafür entschieden haben, in einer allgemein ausgerichteten Kanzlei Basisarbeit zu leisten, kennen die grundsätzliche Bedeutung des allgemeinen Zivilrechts für viele Rechtsfragen des täglichen Lebens.
Sie sind die richtigen Ansprechpartner, wenn das 12jährige Kind beim Surfen im Internet durch Anklicken eines falschen Buttons einen kostspieligen Abonnementvertrag abgeschlossen haben soll.
Sie helfen engagiert und kompetent, wenn der 90jährigen an Demenz und Sehbehinderung leidenden Großmutter ein DSL-Internet-Zugang aufgeschwatzt wurde, obwohl sie keinen Computer besitzt.
Solche vielseitigen Anwälte wissen auch, wann welche Ansprüche verjährt sind und wie der Anspruchsteller den Eintritt der Verjährung verhindern oder verzögern kann.
In einer allgemein ausgerichteten Rechtsanwaltskanzlei auf dem Land oder in der Stadt wird der Rechtssuchende über Formvorschriften, die bei Abschluss bestimmter Rechtsgeschäfte gelten beraten und darüber, wie man eine Zustellung bewirken und den Zugang danach auch beweisen kann.
In allen Fragen, die Vollmachten und in Vertretung anderer Personen abgegebene Erklärungen betreffen, kann der auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts tätige Rechtsanwalt ebenfalls beraten oder weitergehende Hilfestellung leisten.
Das allgemeine Zivilrecht ist überall dort entscheidend, wo natürliche oder juristische Personen miteinander Verträge abschließen oder einander durch Willenserklärungen bestimmte Leistungen versprechen. Derartige Vorgänge kommen im täglichen Leben fast täglich vor.

Einen Anwalt für Zivilrecht finden Sie auf:
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